Rechtsgebiete
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
Wir beschäftigen uns mit den Rechtsgebieten des Urheberrechts, Medienrechts, Markenrechts, Presserechts, Rechts des unlauteren Wettbewerbs (UWG), Arbeitsrechts und den dazugehörigen Randbereichen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte an kreativen Werken wie Literatur, Musik, Kunst, Film und Software. Es gewährt dem Urheber das exklusive Recht, sein Werk zu reproduzieren, zu verteilen, öffentlich aufzuführen oder abzuwandeln. Es dient dazu, die kreative Arbeit von Autoren, Künstlern und Erfindern zu schützen.
Medienrecht
Das Medienrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Kommunikation und des Medienwesens. Dies umfasst Themen wie Pressefreiheit, Rundfunkregulierung, Datenschutz, Meinungsfreiheit und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medienunternehmen, Journalisten und Blogger.
Markenrecht
Das Markenrecht konzentriert sich auf den Schutz von Marken und Kennzeichen, die zur Identifizierung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden. Es gewährt den Inhabern das exklusive Recht, ihre Marken zu nutzen und Dritten die Verwendung ähnlicher Marken ohne Zustimmung zu untersagen.
Presserecht
Das Presserecht ist ein Teil des Medienrechts und bezieht sich speziell auf die Regulierung der Presse. Es umfasst Aspekte wie die Pressefreiheit, journalistische Verantwortlichkeit, Schutz von Quellen, Persönlichkeitsrechte und die Veröffentlichung von Informationen.
Wettbewerbsrecht
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Regeln und Vorschriften für den fairen und lauteren Wettbewerb in der Wirtschaft befasst. Es dient dazu, unlautere Geschäftspraktiken und Verhaltensweisen zu verhindern und den Schutz von Verbrauchern, Mitbewerbern und dem Markt im Allgemeinen sicherzustellen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen, Kündigungen, Lohn- und Sozialleistungen, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und -gesundheit sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Das Ziel besteht darin, faire Bedingungen für Arbeitnehmer zu schaffen und die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszugleichen. In der Filmbranche werden überwiegend festangestellte Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen beschäftigt.