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Trus­ted Shops: ad absur­dum!?

Trusted Shops Logo
Trus­ted Shops Garan­tie-Logo

Wer kennt es nicht? Man möch­te einen Online-Kauf täti­gen und gerät über Preis­such­ma­schi­nen an einen Shop, ohne zu wis­sen ob er seri­ös ist. Wird die Ware in Ord­nung sein? Gibt es Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che? Klappt ein Wider­ruf?

Hier springt “Trus­ted Shops” ein. Ein Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men aus Köln, dass Händ­ler über­prüft und Kun­den infor­miert, ob sie sorg­los ein­kau­fen kön­nen. So zumin­dest in der Theo­rie.

Trus­ted Shops wirbt wie folgt:

“Unser Güte­sie­gel steht immer für 100 % Ver­trau­en und in Ver­bin­dung mit dem Käu­fer­schutz auch immer für Sicher­heit.”

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Nun kann es aber auch anders kom­men. So zum Bei­spiel bei der Ver­kaufs­platt­form Beelara.de im Som­mer 2017. Beelara.de wur­de 2016 gegrün­det und spe­zia­li­sier­te sich auf leicht höher­prei­si­ge Waren wie Smart­phones, Note­books, Gar­ten­mö­bel oder Kaf­fee­voll­au­to­ma­ten. Die Fir­ma liess sich als Händ­ler von Trus­ted Shops über­prü­fen, bezahlt dem Unter­neh­men dafür eine statt­li­che Ver­gü­tung (laut Preis­lis­te beträgt die Jah­res­ge­bühr zwi­schen EUR 1.047 — EUR 4.419, zuzüg­lich etwa­iger Zusatz­op­tio­nen) und erhält eine Zer­ti­fi­zie­rung mit Güte­sie­gel und Käu­fer­schutz. Dies wird wie üblich in pro­mi­nen­ter Art und Wei­se, näm­lich gleich an drei Stel­len auf der Start­sei­te des Shops ange­prie­sen (ganz oben mit­tig, ganz unten mit­tig und am rech­ten Bild­schirmrrand durch ein stän­dig ein­ge­blen­de­ten “Trus­ted­Badge”).

Die Kern­aus­sa­ge für den durch­schnitt­li­chen Betrach­ter lau­tet:

Hier kauft man sicher ein. Alles wur­de über­prüft. Es bestehen kei­ne Gefah­ren oder Risi­ken. Ein Käu­fer­schutz springt für alle Even­tua­li­tä­ten ein.”

www.beelara.de die Betrugs­platt­form

Die Betrei­ber von Beelara.de nut­zen die­ses Garan­tie­ver­spre­chen gegen­über poten­ti­el­len Käu­fern auf betrü­ge­ri­sche Art und Wei­se aus: nach­dem über meh­re­re Mona­te Bestel­lun­gen ord­nungs­ge­mäß aus­ge­lie­fert wur­den, offen­sicht­lich um ordent­li­che Bewer­tun­gen zu erhal­ten, änder­te sich dies plötz­lich im Juni 2017. Zahl­rei­che Arti­kel wur­den um bis zu 20 % güns­ti­ger ange­bo­ten als bei ande­ren Händ­lern und in den übli­chen Preis­such­ma­schi­nen plat­ziert. Als Lie­fer­zeit wur­de ein Zeit­raum von etwa zwei Wochen ange­ge­ben. Es wur­de aus­schließ­lich Vor­kas­se ent­ge­gen­ge­nom­men. Bei Beschwer­den wur­den die Kun­den ver­trös­tet oder sie erhiel­ten sogar EUR 50-Gut­schei­ne.

Mit­te Juni 2017 wur­de ein gegen die Regu­la­ri­en von Trus­ted Shops gerich­te­tes Ver­hal­ten von Beelara.de sei­tens Trus­ted Shops fest­ge­stellt. Dar­auf­hin ent­schied Trus­ted Shops, dem Unter­neh­men Beelara.de die Zer­ti­fi­zie­rung zu ent­zie­hen, was wohl auch geschah. Gleich­zei­tig ent­schied Trus­ted Shops aber auch, das Bewer­tungs­sys­tem und somit auch die pro­mi­nent plat­zier­ten Güte­sie­gel, ein­ge­bun­den auf der Ver­kaufs­platt­form, zu belas­sen. Damit woll­te Trus­ted Shops poten­ti­el­len Kun­den die Mög­lich­keit geben, sich über die Bewer­tun­gen zu infor­mie­ren und gege­ben­falls gewarnt zu wer­den.

Gegen­sätz­li­ches pas­sier­te: auf­grund der ange­zeig­ten Sie­gel und Logos ver­trau­ten Hun­der­te, wenn nicht sogar Tau­sen­de von Kun­den auf die Serio­si­tät der Ver­kaus­platt­form und bestell­ten eif­rig Waren, die sie auch im Vor­aus bezahl­ten.

Trus­ted Shops unter­liess es trotz der posi­ti­ven Kennt­niss über die Unse­rio­si­tät des Unter­neh­mens die Kun­den ord­nungs­ge­mäß auf­zu­klä­ren und zu war­nen. Die ein­ge­bun­de­nen Sie­gel und Logos wur­den nicht abge­schal­tet. Die Logos ent­hiel­ten auch kei­ne War­nung wie etwa “Ach­tung, Zer­ti­fi­zie­rung ent­zo­gen” oder der­glei­chen. Es wur­de sug­ge­riert, alles sei in Ord­nung.

Nach bis­he­ri­gem Kennt­nis­stand (30. Juli 2017) dürf­ten wohl Tau­sen­de von Kun­den geprellt, kei­ne Waren erhal­ten haben und ein Mil­lio­nen­scha­den ent­stan­den sein.

Wozu dann Trus­ted Shops und das Güte­sie­gel?

Offen­sicht­lich kann auf das Garan­tie­ver­spre­chen “ins Blaue hin­ein” nicht unein­ge­schränkt ver­traut wer­den. Aber dann macht ein sol­ches Sie­gel wohl auch gar kei­nen Sinn, zumin­dest nach der Mei­nung des Ver­fas­sers. Denn nur das Ver­trau­en in das Sie­gel und damit in einen Ver­kaufs-Shop lässt die Ent­schei­dung zu, dort unein­ge­schränkt ein­zu­kau­fen. Ein Impuls “Trus­ted Shops-Sie­gel” = “Ein­kau­fen” dürf­te sich wohl ver­bie­ten, möch­te man tat­säch­lich 100 % sicher gehen.

Der Inha­ber der Kanz­lei Reh­katsch Rechts­an­wäl­te ist sel­ber Opfer der Betrugs­ma­sche gewor­den, in dem unein­ge­schränkt auf das Trus­ted Shops-Sie­gel ver­traut wur­de. Zur­zeit wur­de Trus­ted Shops auf­ge­for­dert, den ent­stan­de­nen Scha­den (hier: EUR 769,00) im Rah­men des Scha­dens­er­sat­zes zu erstat­ten. Hier­bei wird abge­stellt auf eine vor­ver­trag­li­che Haf­tung nach § 311 BGB in Ver­bin­dung mit § 280 BGB, vor allem auf § 311 Absatz 2 und 3 BGB:

§ 311 Rechts­ge­schäft­li­che und rechts­ge­schäfts­ähn­li­che Schuld­ver­hält­nis­se

(1) Zur Begrün­dung eines Schuld­ver­hält­nis­ses durch Rechts­ge­schäft sowie zur Ände­rung des Inhalts eines Schuld­ver­hält­nis­ses ist ein Ver­trag zwi­schen den Betei­lig­ten erfor­der­lich, soweit nicht das Gesetz ein ande­res vor­schreibt.

(2) Ein Schuld­ver­hält­nis mit Pflich­ten nach § 241 Abs. 2 ent­steht auch durch

1. die Auf­nah­me von Ver­trags­ver­hand­lun­gen,
2. die Anbah­nung eines Ver­trags, bei wel­cher der eine Teil im Hin­blick auf eine etwa­ige rechts­ge­schäft­li­che Bezie­hung dem ande­ren Teil die Mög­lich­keit zur Ein­wir­kung auf sei­ne Rech­te, Rechts­gü­ter und Inter­es­sen gewährt oder ihm die­se anver­traut, oder
3. ähn­li­che geschäft­li­che Kon­tak­te.

(3) Ein Schuld­ver­hält­nis mit Pflich­ten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Per­so­nen ent­ste­hen, die nicht selbst Ver­trags­par­tei wer­den sol­len. Ein sol­ches Schuld­ver­hält­nis ent­steht ins­be­son­de­re, wenn der Drit­te in beson­de­rem Maße Ver­trau­en für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Ver­trags­ver­hand­lun­gen oder den Ver­trags­schluss erheb­lich beein­flusst.

Hier dürf­te Trus­ted Shops in erheb­li­chem Maße Ver­trau­en für sich in Anspruch genom­men und den Ver­trags­schluss erheb­lich beein­flusst haben. Im Rah­men die­ses vor­ver­trag­li­chen Ver­hält­nis­ses hät­te Trus­ted Shops nach Ansicht des Ver­fas­sers die Pflicht gehabt, klar und unein­ge­schränkt zu war­nen, wenn nicht sogar die Zer­ti­fi­zie­rung und Sie­gel (“Trus­ted­Badge”) ent­zie­hen müs­sen.

Soll­te Trus­ted Shops dies anders sehen, beab­sich­tigt die Kanz­lei Reh­katsch Rechts­an­wäl­te die Sache durch ein Gerichts­ver­fah­ren klä­ren zu las­sen. Auch wird der­zeit geprüft, ob even­tu­ell Unter­las­sungs­an­sprü­che, die durch Ver­brau­cher- oder Wett­be­werbs­ver­bän­de gel­tend gemacht wer­den könn­ten, bestehen könn­ten. In naher Zukunft wird hier wei­ter dar­über berich­tet.

Soll­ten auch Sie durch das Trus­ted Shops Logo getäuscht wor­den und dadurch Geschä­dig­ter der Ver­kaufs­platt­form Beelara.de gewor­den sein, wären wir Ihnen dank­bar, wenn Sie uns als Zeu­ge zur Ver­fü­gung ste­hen wür­den. Soll­ten Sie Ihre Ansprü­che eben­falls ver­fol­gen las­sen wol­len, ste­hen wir Ihnen unter info@rehkatsch.de oder unter 0221–4201074 tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung.

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