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NetzDG-Prüf­aus­schuss

Rechts­an­walt Reh­katsch ist seit 2021 im NetzDG-Prüf­aus­schuss tätig, um unab­hän­gig für die FSM Selbst­kon­trol­le über nicht ein­deu­tig rechts­wid­rig und schwer juris­tisch zu bewer­ten­den Fäl­len zu ent­schei­den.

Hier­bei geht es vor allem um Fäl­le der Belei­di­gung, Üblen Nach­re­de, Ver­leum­dung, Volks­ver­het­zung, u.a.

Ent­schei­dun­gen sind hier ver­öf­fent­licht.
https://www.fsm.de/fsm/netzdg/#netzdg-entscheidungen

Die FSM ist als ers­te aner­kann­te Ein­rich­tung in der regu­lier­ten Selbst­re­gu­lie­rung nach dem Netz­durch­set­zungs­ge­setz tätig.

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