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Miss Germany 2013 verklagt Miss Germany Corporation

Miss Germany 2013 Caroline Noeding Köln, 1. April 2016. Caroline Noeding, Miss Germany 2013, hat sich erfolgreich vor dem Landgericht Oldenburg gegen die Miss Germany Corporation (MGC) durchgesetzt (Az. 17 O 1118/05). Der Miss-Wahlen Veranstalter aus Oldenburg wurde durch die Klage der Miss Germany in erster Instanz rechtskräftig verurteilt, Auskunft zu erteilen über Einnahmen durch Vorlage der geschäftlichen Kontoauszüge.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Überprüfung sämtlicher Abrechnungen und Zahlungen nach der Zusammenarbeit aus den Jahren 2013-2014. Die Miss Germany 2013 kündigte diese fristlos. Im Namen von Caroline Noeding hat die Kanzlei Rehkatsch Rechtsanwälte Auskunft verlangt, das Geschäftskonto offen zu legen. Dieses Konto wurde extra als Treuhandkonto für die Miss Germany eingerichtet. Merkwürdigerweise verweigerte die Geschäftsführung (Ralf und Horst Klemmer) dies vehement. Daraufhin reichte Caroline Noeding erfolgreich Auskunftsklage beim Landgericht Oldenburg ein. Das Gericht urteilte wie folgt:

Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft zu erteilen durch Vorlage lückenloser Kopien sämtlicher Kontoauszüge des Kontos mit der Nummer xxxxxxx bei der Landessparkasse Oldenburg für die Zeit vom 05.03.2013 bis zum 30.12.2014.”

Trotz des eindeutigen Urteils weigert sich die Miss Germany Corporation weiterhin die ordnungsgemäße Auskunft und legt lediglich geschwärzte Kontoauszüge vor. Daraufhin wurde die Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen eingeleitet.

Dazu Caroline Noeding: “Die selbstgetippten Rechnungen haben mich stutzig gemacht. Insgesamt kann hier etwas nicht stimmen. Wie ich von anderen Misses gehört habe, war deren Vergütung wesentlich höher. Zudem weiß ich zum Teil nicht, was die Klemmers wirklich verhandelt und eingenommen haben. Alles sehr undurchsichtig und für mich sehr nebulös.”

Fachanwalt für Medienrecht Patrick Rehkatsch: “Aufgrund der Salami-Taktik der Miss Germany Corporation gehen wir davon aus, dass diese etwas zu verbergen hat. Zudem ist noch nicht klar, wie viele Einnahmen durch alle möglichen Werbe- und Sponsorenverträge wirklich getätigt wurden. Unserer Mandantin dürften noch Vergütungen zustehen.”

Kontakt:
Rehkatsch Rechtsanwälte
Entertainment | Musik | Film
Rechtsanwalt Patrick-Marvin Rehkatsch
Zülpicher Platz 7, 50674 Köln
Tel: 0221-4201074, Fax: 0221-4206640
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