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Marcus Prinz von Anhalt: BGH hebt Urteil auf

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 16. Januar 2015 aufgehoben und verweist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Marcus Prinz von Anhalt wurde am 16. Januar 2015 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Dagegen setzte er sich mit der von ihm eingelegten Revision erfolgreich zur Wehr. Einen Deal mit der Staatsanwaltschaft lehnte Prinz von Anhalt immer ab, da er sich seiner Meinung nach nicht strafbar gemacht hat. In dem Verfahren geht es ausschließlich um die steuerliche Geltendmachung von Kfz-Kosten. Die sonstigen steuerstrafrechtlichen Vorwürfe wurden bereits fallen gelassen.

Nach 704 Tagen in Untersuchungshaft und monatelanger Entscheidungsfindung hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Augsburg nun gekippt. Es wird zu einer neuen Verhandlung kommen, diesmal aber vor einer anderen Kammer des erstinstanzlichen Gerichts.

Dazu Prinz von Anhalt: “Ich sitze seit zwei Jahren zu Unrecht im Gefängnis. Man hat mich in Augsburg strafrechtlich verurteilt, obwohl das eigentliche Steuerverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist. Aus meiner Sicht reine Willkür. Ein Skandal!”

Der Mainzer Strafverteidiger Olaf Langhanki, der von Anhalt vor dem BGH vertreten hat, zu dem Beschluss: “Wir waren stets davon überzeugt, dass das Augsburger Urteil keinen Bestand haben kann. Prinz von Anhalt hat im Kampf um sein Recht nie aufgegeben. Umso erfreulicher ist es, dass der BGH das Urteil nun aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet hat.”

Marcus Prinz von Anhalt wird nun auch erneut Haftbeschwerde einlegen. Er hofft, kurzfristig aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden und bald auch endlich wieder seine Tochter sehen zu können.

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