Die OS-Plattform ist abgeschaltet – was Website-Inhaber jetzt dringend beachten müssen
Lange war eine Verlinkung Pflicht – dann verschwand sie still und leise: Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-Plattform für Online-Streitbeilegung endgültig offline. Damit enden wichtige Informationspflichten – aber neue rechtliche Risiken entstehen. Unternehmen sollten jetzt handeln, um Abmahnungen zu vermeiden.

Warum gab es die Plattform überhaupt? Und warum wurde sie wieder abgeschafft?
Die Europäische OS-Plattform wurde 2016 mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine zentrale, digitale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Über sie sollten Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen außergerichtlich und unbürokratisch gelöst werden. Verbraucher konnten über ein Webformular Beschwerden einreichen, die dann an eine der europaweit anerkannten Schlichtungsstellen weitergeleitet wurden.
Tatsächlich wurde die Plattform zwar jährlich millionenfach aufgerufen, doch nur wenige Verbraucher nutzten sie zur Einreichung von Beschwerden. Noch weniger Unternehmen stimmten einem Verfahren überhaupt zu. Im Ergebnis gingen europaweit kaum mehr als 200 Fälle pro Jahr tatsächlich an eine Schlichtungsstelle.
Die EU hat daher entschieden, die Plattform zum 20. Juli 2025 endgültig abzuschalten. Seither ist sie nicht mehr erreichbar. Gleichzeitig wurde die zugrundeliegende Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgehoben.
Was bisher galt – und warum das für viele zur Abmahnfalle wurde
Mit der OS-Plattform waren bestimmte Informationspflichten für Online-Händler verbunden. Sie mussten unter anderem einen Link zur Plattform gut sichtbar auf ihrer Website platzieren, ihre E-Mail-Adresse angeben und in manchen Fällen auch zusätzliche Hinweise in AGB oder E-Mails aufnehmen.
Diese Pflichten galten unabhängig davon, ob ein Unternehmen tatsächlich bereit war, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Ihre Missachtung konnte daher wettbewerbswidrig sein, mit der Folge, dass zahlreiche Unternehmen wegen fehlender oder unvollständiger Hinweise abgemahnt wurden.
Viele gaben in der Folge wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärungen ab, in denen sie sich verpflichteten, die entsprechenden Informationen korrekt zu liefern. Genau diese Verpflichtungen können jetzt, nach der Abschaltung der Plattform, zum Stolperstein werden.
Jetzt riskant: Veraltete Links und Hinweise auf die nicht mehr existente Plattform
Seit dem 20. Juli 2025 ist die OS-Plattform nicht mehr erreichbar. Dennoch finden sich auf vielen Websites nach wie vor Hinweise oder Links, die auf sie verweisen – oft aus reiner Nachlässigkeit.
Doch genau das kann jetzt zum Problem werden: Ein solcher Verweis auf eine abgeschaltete Plattform ist rechtlich problematisch. Denn er kann Verbraucher täuschen und als irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden. Das öffnet erneut Tür und Tor für Abmahnungen.
Besonders gefährlich wird es für Unternehmen, die in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Die Unterlassungserklärungen beziehen sich auf die Zeit, in der der Hinweis auf die OS-Plattform noch vorgeschrieben war. Viele kamen den Informationspflichten nicht oder nicht vollständig nach und wurden deshalb abgemahnt. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, gaben viele Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab. Darin verpflichteten sie sich, die Hinweise künftig korrekt bereitzustellen, oft unter Androhung einer Vertragsstrafe bei Verstoß.
Diese bleibt grundsätzlich auch nach einer Gesetzesänderung verbindlich, sofern sie nicht aktiv gekündigt oder angepasst wurde. Wer nun die Hinweise entfernt, ohne rechtlich korrekt vorzugehen, kann sich ebenfalls angreifbar machen – diesmal wegen Verstoßes gegen eine vertraglich eingegangene Pflicht.
Was Online-Unternehmen jetzt tun sollten
Mit der Abschaltung der OS-Plattform sind bestimmte Informationspflichten weggefallen, was für viele Unternehmen zunächst eine Erleichterung bedeutet. Trotzdem lohnt es sich, die eigene Website und die rechtlichen Texte einmal gründlich durchzusehen – denn nicht alle Regelungen sind verschwunden. Besonders das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleibt weiterhin gültig und schreibt vor, dass Unternehmen transparent machen müssen, ob sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, Impressum, AGB und E-Mail-Vorlagen daraufhin zu prüfen, ob noch Hinweise auf die ehemalige OS-Plattform enthalten sind. Solche veralteten Angaben können nicht nur verwirren, sondern unter Umständen auch rechtliche Folgen haben. Wer unsicher ist, ob bestehende Formulierungen noch notwendig oder rechtlich korrekt sind, sollte dies professionell überprüfen lassen – insbesondere, wenn in der Vergangenheit bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Auch technische und organisatorische Themen können jetzt relevant sein. Falls über die OS-Plattform in der Vergangenheit Streitfälle abgewickelt wurden, ist es sinnvoll, die zugehörigen Daten rechtzeitig zu sichern, bevor sie gelöscht werden.
Auch wenn die OS-Plattform nun Geschichte ist, bleiben rechtliche Informationspflichten für Unternehmen wichtig. Eine sorgfältige Anpassung der Website und der Rechtstexte schützt vor Abmahnungen und schafft Vertrauen bei Kundinnen und Kunden. Gerade jetzt eröffnet sich die Möglichkeit die Online-Präsenz aktuell und rechtssicher zu gestalten.