...

Marktbetreiber haften für Verkauf von Plagiaten

© Ahmad Faizal Yahya, shutterstock.com

Der Europäische Gerichtshof hat am 07.07.16 entschieden, dass der Betreiber eines Marktplatzes zu Maßnahmen zur Beendigung und Vermeidung von Markenrechtsverletzungen gezwungen werden kann (Az.: C-494/15).

In dem vorgelegten Fall beim Europäischen Gerichtshof ging es um die Gesellschaft Delta Center, die Mieterin der Prager Markthallen ist. Dieser Markt ist dafür bekannt, dass dort diverse Fälschungen von verschiedenen Marken verkauft werden. Delta Center vermietet die Standflächen auf dem Markt an Händler unter. Einige bekannte Markeninhaber versuchten nun bei den tschechischen Gerichten zu erreichen, dass Delta Center nicht mehr an Händler untervermieten darf, die Markenrechtsverletzungen begehen. Es gibt eine Richtlinie zum gerichtlichen Vorgehen gegen Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zur Verletzung von Markenrechten genutzt werden (RL 2004/48/EG). Dazu hatte der Europäische Gerichtshof 2011 entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen aufgrund der Richtlinie zur Beendigung und weiteren Verhinderung der Rechtsverletzungen verpflichtet sind („L’Oreal“ Az.: C-324/09). In der vorliegenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof diese Überlegungen nun auch auf offline Marktbetreiber übertragen. Demnach stellt ein Wirtschaftsteilnehmer, der Dritten eine Vermietungsdienstleistung auf einem Marktplatz anbietet und damit den Dritten die Möglichkeit zum Verkauf von gefälschten Waren bietet, eine „Mittelsperson“ im Sinne der Richtlinie dar. Ob es sich um einen Online- oder Offline Marktplatz handelt, sei bei dieser Richtlinie unerheblich, da der Anwendungsbereich nicht auf den elektronischen Handel beschränkt sei.

Folgen

Die Anordnungen, die gegen eine Mittelsperson dazu ergehen, müssen gerecht und verhältnismäßig sein. Sie dürfen damit nicht zu teuer sein und dürfen den rechtmäßigen Handel nicht einschränken. Eine ständige, generelle Überwachung der Händler kann nicht verlangt werden. Allerdings müssen Maßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass ein Händler wiederholt Markenrechtsverletzungen begeht. Es muss eine Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Schutz des rechtmäßigen Handels vor Einschränkungen erreicht werden.

Bei Fragen zum Markenrecht kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0221-4201074, per E-Mail unter info@rehkatsch.de oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.

Jetzt anrufen

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner