Anime-Industrie warnt vor KI-Eingriffen in urheberrechtlich geschützten Werken
Im Oktober 2025 richtete die japanische Regierung eine formelle Warnung an OpenAI. Anlass war das neue KI-Videomodell Sora 2, das Nutzern ermöglicht, hochauflösende Kurzfilme mit synchronem Ton zu erzeugen – viele davon im typischen Anime-Stil. Innerhalb weniger Tage kursierten Videos mit Motiven, die deutlich an Franchises wie Pokémon, Demon Slayer und Super Mario erinnern. Die Regierung warf in diesem Kontext OpenAI vor, potenziell gegen japanische Urheberrechte zu verstoßen. Hier geht es zu dem Artikel der Japan Times.
Was kann Sora 2?
Sora 2 generiert Videos auf Textbefehl, wie zum Beispiel „Ein Junge fliegt auf einem Drachen durch Tokio bei Sonnenuntergang“. Die Ergebnisse wirken wie professionelle Anime-Clips und tragen zur Debatte Japan gegen OpenAI bei. Viele Nutzer forderten Szenen mit ikonischen Figuren an, teils fast identisch zu bekannten Marken. Durch die breite Veröffentlichung solcher Videos in sozialen Medien entstand ein starker öffentlicher Druck, da sich die Clips rasend schnell verbreiteten und eine große Reichweite erzielten.
Rechtliche Position der japanischen Regierung
Die japanische Regierung forderte OpenAI auf, keine generierten Inhalte zuzulassen, die ohne Zustimmung der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Figuren oder Designs verwenden. Dabei handelt es sich um das sogenannte Opt-in-Modell handeln. Hiermit dürfen Inhalte nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden – im Gegensatz zum Opt-out-Verfahren, bei dem Rechteinhaber aktiv widersprechen müssen.
Außerdem wurde verlangt, dass OpenAI:
• Lizenzmodelle mit Einnahmebeteiligung anbietet,
• ein Löschsystem für betroffene Inhalte bereitstellt,
• sowie wirksame Filter einsetzt, um geschützte Werke proaktiv zu erkennen.
Wie OpenAI reagiert
OpenAI kündigte an, neue Steuerungsfunktionen einzuführen. Somit sollen Urheber festlegen können, wie und ob ihre Inhalte in Sora 2 verwendet werden dürfen. Auch ein freiwilliges Lizenzmodell befindet sich in Arbeit. Zudem sollen technische Schutzmaßnahmen wie Wasserzeichen und Metadaten den Ursprung von Videos kenntlich machen. Bislang hat OpenAI jedoch keine konkrete rechtliche Einigung mit japanischen Rechteinhabern erzielt.
Japanisches Urheberrecht
Japans Urheberrecht schützt nicht den Zeichenstil an sich, sondern nur klar erkennbare Figuren und Szenen. Sora 2 darf also Anime ähnliche Videos erzeugen, solange dabei keine bestehenden und wiedererkennbare Charaktere nachgeahmt und kopiert werden.
Aktueller Stand und Bedeutung des Falls
Bislang gibt es kein Gerichtsverfahren gegen OpenAI, die japanische Regierung hat lediglich nur eine formelle Warnung ausgesprochen. Dennoch sendet der Fall Sora 2 ein deutliches Signal. Japan zeigt, dass geistiges Eigentum, besonders Kulturgüter wie Anime und Manga, im Zeitalter der KI ernst genommen werden. Das Japan-gegen-OpenAI-Dilemma zeigt, dass klare Lizenzregelungen, Kontrollmechanismen und Schutzmaßnahmen von Anfang an Teil jeder KI-Anwendung sein müssen, um technologische Innovation und rechtliche Sicherheit erfolgreich zu verbinden.
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