Indische Medien klagen gegen OpenAI

Digitales Interface mit leuchtenden Rechtssymbolen und dem OpenAI-Logo, gesteuert von einer Person an einem Laptop — symbolisch für einen juristischen Konflikt.

Streit um Urheberrecht und KI-Training erreicht Indien

Auch in Indien ist die weltweite Diskussion über künstliche Intelligenz und Urheberrechte angekommen. Aktuell sorgt eine Klage gegen OpenAI, eingereicht von der indischen Nachrichtenagentur Asian News International (ANI), für großes Aufsehen.


Was zunächst als Einzelklage begann, hat sich inzwischen zu einem größeren Medienrechtsstreit entwickelt: Namhafte Verlagshäuser wie The Indian Express und Hindustan Times haben sich der Klage angeschlossen, um gemeinsam gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch OpenAI vorzugehen.

Die Vorwürfe von Asian News International

ANI wirft OpenAI vor:

  • journalistische Artikel, Meldungen und exklusive – teils kostenpflichtige – Inhalte ohne Zustimmung für das Training von KI-Modellen verwendet zu haben,
  • sowie, dass ChatGPT fiktive Zitate und Interviews erzeugt habe, die fälschlicherweise ANI zugeschrieben wurden.

Nach Ansicht der Kläger verletzt OpenAI dadurch Urheberrechte, erzielt wirtschaftlich Vorteile und schädigt zugleich den journalistischen Ruf von ANI. Die Kläger fordern unter anderem eine einstweilige Verfügung, um OpenAI die Speicherung, Reproduktion oder Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu untersagen.

Die Position von OpenAI

OpenAI weist alle Vorwürfe zurück betont:

  • Das Unternehmen habe ausschließlich öffentliche zugängliche Informationen verwendet.
  • Das indische Gericht sei gar nicht zuständig, da OpenAI in Indien weder Server noch physische Präsenz habe.

Zudem erklärte das Unternehmen, bereits im Oktober 2024 alle ANI-Domains blockiert zu haben, um zu verhindern, dass deren Inhalte künftig in Trainingsdaten verwendet werden. Diese Position zeigt, warum OpenAI die Klage gegen sich zurückweist.

Bedeutung und Ausblick

Das Verfahren ist derzeit anhängig, eine Entscheidung des High Court of Delhi steht noch aus. Eine einstweilige Verfügung wurde bislang ebenfalls nicht erlassen. Der Fall gilt dennoch als wegweisend: Zum ersten Mal befasst sich ein indisches Gericht mit der Frage, in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen.

Fazit

Der Fall ANI gegen OpenAI zeigt, wie herausfordernd die Balance zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz geistigen Eigentums geworden ist. Dabei stellen sich aufgrund der thematisierten Klage gegen OpenAI die Frage, wie Medienhäuser ihre journalistischen Leistungen und Rechte wirksam verteidigen, während KI-Unternehmen zugleich auf den Zugang zu großen Datenmengen für Forschung und Innovation angewiesen sind?

Wie das Gericht in Delhi entscheidet, könnte maßgeblich beeinflussen, welche rechtlichen Grenze für das Training von KI-Systemen künftig – in Indien und weltweit – gelten.

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OpenAI wird von indischen Medien verklagt

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