Gefilmt werden ohne Einwilligung: Gericht spricht Entschädigung zu

Gefilmt werden ohne Einwilligung – darf das Fernsehen das einfach so? Unter normalen Umständen verlangt das Persönlichkeitsrecht beim Recht am eigenen Bild eine klare und ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. In manchen Situationen kann diese theoretisch auch stillschweigend oder konkludent erteilt worden sein. Doch wie weit reicht diese Ausnahme?

Ein Fall vor dem Amtsgericht Köln (Az. 142 C 227/12) zeigt, wie schnell eine vermeintliche Einwilligung in Wahrheit zur rechtswidrigen Bildveröffentlichung wird – und welche Folgen das haben kann.

Was war passiert? Arbeitnehmer in Dokusoap gefilmt

In einer Folge der RTL-Sendung „Die Versicherungsdetektive“ filmte ein Kamerateam einen Arbeitnehmer ohne seine Zustimmung. Es ging um einen angeblichen Versicherungsbetrug am Arbeitsplatz. Zwar hatte der betroffene Kollege der Aufnahmen zugestimmt, der Arbeitnehmer selbst sowie der Arbeitgeber hatten jedoch ausdrücklich abgelehnt.

Trotzdem erschien ein Kamerateam unangekündigt im Betrieb, filmte den Arbeitnehmer und sendete das Material später im Fernsehen. Der Betroffene klagte – und bekam Recht.

Gericht: Mitwirkung unter Druck ist keine Einwilligung

Das Gericht betonte, dass der Arbeitnehmer nicht freiwillig handelte. Er sei von dem unangekündigten Dreh überrumpelt worden. Vor Ort wurde ihm kurzfristig eine schriftliche Einwilligung vorgelegt, die er unterzeichnete – obwohl er nur unzureichend Deutsch sprach und die Situation nicht vollständig erfassen konnte.

Das Gericht bewertete dies nicht als wirksame Einwilligung, sondern als eine Mitwirkung unter Druck – und damit als unzulässig im Sinne des Rechts am eigenen Bild.

Wirtschaftliches Interesse reicht nicht aus

Zudem stellte das Gericht klar:

Das Interesse des Senders, unterhaltsamen Content zu produzieren, rechtfertigt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Ausstrahlung erreichte ein Millionenpublikum, war auch online abrufbar und der Arbeitnehmer stand dadurch in einem schlechten Licht dar.

Das Gericht sprach dem Betroffenen eine Geldentschädigung in Höhe von 1.500 Euro zu.

Fazit: Gefilmt werden ohne Einwilligung kann teuer werden

Dieser Fall zeigt: Wer ungefragt gefilmt wird, hat unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz – insbesondere wenn es sich um eine öffentliche Ausstrahlung handelt und keine wirksame Zustimmung vorliegt.

Kamera am Arbeitsplatz – gefilmt werden ohne Einwilligung kann Persönlichkeitsrechte verletzen

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