
Warum Fake-Werbung ein wachsendes Problem ist
Fake-Werbung auf Social Media ist heute mit eine der größten Herausforderungen im digitalen Marketing. Besonders auf Social-Media-Plattformen werden Anzeigen geschaltet, die bekannte Persönlichkeiten ohne deren Zustimmung für Produkte werben lassen.
Die Folgen: Rufschädigung, Irreführung der Nutzer und massive Rechtsverletzungen.
Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Bonn zeigt, wie eindeutig Gerichte gegen solche Formen von Fake-Werbung auf Social Media vorgehen.
Der Fall: Unzulässige Werbung mit Hendrick Streeck
Das Unternehmen Meta Inc. hatte auf seiner Plattform Facebook mehrere Werbeanzeigen geschaltet, die Bilder und vermeintliche Aussagen des bekannten Virologen Hendrik Streeck enthielten. Streeck widersprach diesem und ging dagegen erfolgreich per einstweiliger Verfügung vor.
Rechtliche Bewertung des Falles
1. Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG)
Die Nutzung des Bildes ohne Zustimmung stellt eine klare Rechtsverletzung dar. Eine Ausnahme nach § 23 KunstUrhG greift hier nicht.
2. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Die Anzeige zeigte Streeck in einem Zusammenhang, der nicht seinem tatsächlichen öffentlichen und beruflichen Auftreten entspricht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt davor, auf diese Weise falsch dargestellt zu werden. Besonders schwer wiegt dabei, dass ihm eine Empfehlung zugeschrieben wurde, die er nie abgegeben hatte.
3. Falschzitate und Ausnutzung seiner Bekanntheit
Die Werbung schrieb Streeck Aussagen zu, die er nie geäußert hat, und nutzte gleichzeitig seine Bekanntheit, um dem Produkt mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Dadurch entstand ein völlig falscher Eindruck, der seinen Ruf beeinträchtigt und zu einer Form der Rufausbeutung führte.
Außerdem gilt:
Ärzten und Medizinern ist es berufsrechtlich untersagt, für bestimmte medizinische Produkte zu werben. Daher wurde durch die Anzeige der falsche Eindruck erweckt, Streeck würde gegen berufliche Pflichten verstoßen, was seine Reputation zusätzlich gefährdet.
Das Urteil
Das Gericht bestätigte die einstweilige Verfügung und untersagte Meta Inc. die weitere Veröffentlichung. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.
Wie erkennt man Fake-Werbung auf Social Media?
Verfolge diese Checkliste
Absender prüfen
Schaue nach, ob der Absender verifiziert ist, es ein Impressum gibt und der Name des Accounts stimmt.
Bildmaterial genau betrachten
Ungewöhnliche Hintergründe, schlechte Montage oder untypische Darstellung sind oft Hinweise auf Fake-Inhalte.
Aussagen und Zitate überprüfen
Eine kurze Suche auf offiziellen Kanälen reicht oft, um zu prüfen, ob eine Person die angeblichen Aussagen wirklich getätigt hat
Zu gute Angebote
Unrealistisch günstige Preise oder überzogene Ankündigungen „90 % Rabatt“ oder „medizinisch garantiert“ sind klassische Fake-Indikatoren.
Übertriebene Versprechen
Wörter wie „100 % garantiert“ oder „sofortiger Erfolg“ sind klare Warnsignale.
Prominente in überraschender Werbung
Wenn bekannte Personen plötzlich Produkte bewerben, zu denen sie keinerlei Bezug haben, ist meist Vorsicht geboten.
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