Die Bezeichnung „klimaneutral“ ist immer häufiger in der Werbung für Produkte zu finden. Aber nicht alle meinen damit das Gleiche. Inzwischen hat sich sogar der Bundesgerichtshof zu der Sache geäußert und entschieden, dass der Begriff in der Anzeige direkt zu erklären sei.
Was war passiert?
Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Süßwarenhersteller Katjes und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Katjes hatte 2021 in einer Werbeanzeige behauptet, alle Produkte würden klimaneutral produziert werden. In der Anzeige selbst gab es keine genauere Erklärung, stattdessen gab es einen Verweis auf die Webseite des Partners ClimatePartner durch einen QR-Code. Die Zentrale hielt diese Werbung für irreführend. Schließlich gäbe es keine Erklärung, was genau mit „klimaneutral“ in der Werbung gemeint sei. Der Begriff könne sowohl geringere Emissionen bei der Produktion, als auch Ausgleichszahlungen an Klimaschutzprojekte bedeuten. Was genau gemeint ist sei jedoch nicht erkennbar. Der BGH folgte dieser Argumentation und untersagte Katjes, den Begriff ohne genauere Erklärung in der Anzeige selbst zu verwenden.
„Klimaneutral“ ist nicht gleich „klimaneutral“
Ausschlaggebend war hier die unterschiedliche Gewichtung der Möglichkeiten. Für den BGH mache es einen wichtigen Unterschied, ob ein Unternehmen tatsächlich die Emissionen der Produktions- und Vertriebsvorgänge gesenkt habe, oder lediglich einen finanziellen Ausgleich an ein Klimaschutzprojekt spenden würde. Ersteres sei laut BGH deutlich wichtiger als die zweite Möglichkeit. Schließlich sei die finanzielle Unterstützung nicht mit der tatsächlichen Reduktion von Emissionen gleichzusetzen. Katjes hat eben nicht die Emissionen der Produktion oder des Vertriebs gesenkt, sondern Ausgleichszahlungen an Klimaschutzprojekte getätigt. Eine mangelnde Erklärung sei jedoch geeignet, den Verbraucher über die tatsächliche Bedeutung in die Irre zu führen. Dabei reiche auch eine Weiterleitung auf eine genauere Erklärung nicht aus. Vielmehr müsse diese Teil der Anzeige selbst sein. Daher urteilte der BGH, dass Katjes die entsprechende Anzeige nicht mehr verwenden dürfte. Das Urteil ist auch für andere Unternehmen bedeutend und setzt einen klaren Maßstab, wie in der Zukunft mit dem Begriff „klimaneutral“ in der Werbung umzugehen ist.