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Medienrecht

REHKATSCH RECHTSANWÄLTE

Fachanwaltskanzlei

Für Medienrecht

Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und spielt damit in die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts hinein.

Das Medienrecht beinhaltet vor allem die Themenkomplexe Presse, Rundfunk, Radio, Fernsehen, Film, Multimedia und Internet, die allesamt in unserer täglichen Beratungspraxis relevant sind.

Im Multimedia- und Internetrecht spielen die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) eine wichtigte Rolle. So ergeben sich zum Beispiel aus § 5 TMG die Impressumspflichten, die jedweder Online-Anbieter zwingend zu beachten hat.

Auch die Haftungsprivilegierung von Internet-Providern bei dem Anbieten von fremden Informationen spielt in der rechtsberatenden Praxis immer wieder eine Rolle.

Für Medientreibende (Redaktionen, Journalisten) wichtig ist etwa der Aspekt des Anspruches der Medien auf Auskunft, Informationserteilung und Informationsverwertung. Dies ergibt sich regelmäßig aus den Landespressegesetzen.

Im Medienstrafrecht beraten und vertreten wir häufig Mandanten gegen Beleidigungen Dritter.

Im Bereich des eCommerces geht es vor allem um die Rechtmäßigkeit von Online-Shops und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingnugen (AGBs), die immer wieder den aktuellen Gesetzesänderungen und neuen höchstrichterlichen Entscheidungen angepasst werden müssen. Auch das Wettbewerbsrecht spielt hier immer wieder eine große Rolle.

Sollten Sie rechtliche Fragen im Bereich des Medienrechts haben oder möchten Sie vorhandene Regularien überprüfen lassen, wenden Sie sich gerne an uns telefonisch unter 0221-4201074 und vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch.

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