Presserecht
REHKATSCH RECHTSANWÄLTE
Fachanwaltskanzlei
Für Presserecht
Das Gebiet des Presserechts ist eins unserer Kernbereiche als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Hierbei geht es vielfach um die allgemeine Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Bereich des Presserechts umfasst immer eine Betrachtung des jeweiligen sachlichen Schutzbereichs, nämlich der Öffentlichkeitsspähre, der Sozialsphäre, der Privatsphäre und der Geheim-/Intimsphäre. Diese verschiedenen Sphären sind im Rahmen von möglichen Rechtsverletzungen zu differenzieren.
In unserer anwaltlichen Beratungspraxis geht es oftmals um die Rechte der Selbstdarstellung, dem Recht am eigenen Namen mit seiner Überschneidung zum Markenrecht, dem Recht am eigenen Bild, dem Recht am eigenen Wort als auch dem Recht der eigenen Ehre. In diesem Zusammenahng spielt auch häufig der Bereich der Satire und der Karikatur eine besondere Rolle.
Haben Sie äußerungsrechtliche Ansprüche oder müssen sich gegen solche verteidigen? Dann geht es in der Regel um die Frage, ob eine Tatsache oder ein Werurteil verbreitet wird. Hierbei relevant ist häufig der Übergang zur Schmähkritik und die Frage, ob verbreitete Tatsachen wahr oder unwahr sind. Wir helfen Ihnen je nach Fallkonstellation bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Beseitigungs‑, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, oft auch im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Sie sind eine relative Person der Zeitgeschichte, also prominent bekannt in der Öffentlichkeit und möchten wissen, ob Sie es erdulden müssen, fotografiert zu werden?
Bei all diesen Fragen rund um das Presserecht stehen wir Ihnen zur Verfügung, außergerichtlich wie auch vor Gericht. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221–4201074 oder per E‑Mail unter info@rehkatsch.de und lassen Sie uns wissen, was wir für Sie tun können.