Rechtsgebiete

Rechtsgebiete Urheber- und Medienrecht

Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer vor eingen Jahren eingeführt. Dieser Titel kann erworben werden, wenn man entsprechende fachliche Kenntnisse nach der Fachanwaltsordnung (FAO) durch das erfolgreiche Bestehen eines Fachanwalts-Lehrgangs nachweisen kann. Ausserdem muss eine Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachgewiesen. Diese Mindestanzahl von Fällen beträgt beim Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 80, wobei in mindestens 20 dieser Fälle auch ein gerichtliches Verfahren geführt worden sein muss.

Inhaltlich umfassen die Anforderungen des Fachanwaltes für Urheber- und Medinerecht folgende Themenschwerpunkte:

  • Urheberrecht
  • Verlagsrecht
  • Musikverlagsrecht
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  • Rundfunkrecht
  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
  • Titelschutz
  • Markenrecht
  • Grundzüge des Telemedien- und Telekommunikationsrechts
  • Internetrecht
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts mit Fokus auf den einstweiligen Rechtsschutz.

In all diesen Gebieten des Urheber- und Medienrechts offerieren wir Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Im folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Untergebiete etwas näher vor:

Baustein 1
– Grundlagen des Urheberrechts
– Leistungsschutzrechte, Schranken des Urheberrechts, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
– Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Urheberstrafrecht

Baustein 2
– Film- und Fernsehvertragsrecht
– Arbeitsrecht für Medienunternehmen

Baustein 3
– Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising
– Musikvertragsrecht
– (Musik-)Verlagsrecht

Baustein 4
– Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht
– Titelschutz und medienbezogener Markenschutz

Baustein 5
– Rundfunkrecht
– Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
– Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung

Baustein 6
Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts