Rechtsgebiete
Rechtsgebiete Urheber- und Medienrecht
Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer vor eingen Jahren eingeführt. Dieser Titel kann erworben werden, wenn man entsprechende fachliche Kenntnisse nach der Fachanwaltsordnung (FAO) durch das erfolgreiche Bestehen eines Fachanwalts-Lehrgangs nachweisen kann. Ausserdem muss eine Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachgewiesen. Diese Mindestanzahl von Fällen beträgt beim Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 80, wobei in mindestens 20 dieser Fälle auch ein gerichtliches Verfahren geführt worden sein muss.
Inhaltlich umfassen die Anforderungen des Fachanwaltes für Urheber- und Medinerecht folgende Themenschwerpunkte:
- Urheberrecht
- Verlagsrecht
- Musikverlagsrecht
- Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
- Rundfunkrecht
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
- Titelschutz
- Markenrecht
- Grundzüge des Telemedien- und Telekommunikationsrechts
- Internetrecht
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts mit Fokus auf den einstweiligen Rechtsschutz.
In all diesen Gebieten des Urheber- und Medienrechts offerieren wir Ihnen eine hochspezialisierte Rechtsberatung. Im folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Untergebiete etwas näher vor:
Baustein 1
– Grundlagen des Urheberrechts
– Leistungsschutzrechte, Schranken des Urheberrechts, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
– Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Urheberstrafrecht
Baustein 2
– Film- und Fernsehvertragsrecht
– Arbeitsrecht für Medienunternehmen
Baustein 3
– Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising
– Musikvertragsrecht
– (Musik-)Verlagsrecht
Baustein 4
– Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht
– Titelschutz und medienbezogener Markenschutz
Baustein 5
– Rundfunkrecht
– Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
– Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
Baustein 6
Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts